Insbesondere wurde in
1. Allgemeine Ziele und Grundsätze aufgenommen:
……bei besonderen Problemen im Verhalten und in der Aufmerksamkeit, bei chronischen Erkrankungen, bei Behinderungen oder bei Hochbegabung.
Hier sind sehr viele Möglichkeiten aufgezeigt, die den Kindern „wohnortnahe“ Förderung ermöglichen und von Seiten des Landes geleistet werden müssen. Leider wird von diesen Möglichkeiten in Schulen nach wie vor zu wenig Gebrauch gemacht, nicht zuletzt wegen mangelnder Information. An dieser Stelle können wir nur alle Schulleiter dringend darum bitten, notwendige Schritte einzuleiten und notwendige Mittel beim Land einzufordern bzw. auf Mängel aufmerksam zu machen! Nicht allen Kindern ist es, nicht zuletzt schon aus räumlichen Gründen, möglich, eine Hochbegabtenklasse oder das Landesgymnasium Hochbegabung zu besuchen und es muss ihnen die Möglichkeit gegeben werden, auch vor Ort entsprechend ihren Fähigkeiten geschult und gefördert zu werden.
Hier finden Sie die Ansprechpartner die für die Umsetzung der Vorschrift verantwortlich sind.